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Die Abgeltungssteuer gilt ab dem 01.01.2009

Beschreibung - Vergleich - Erklärung - Informationen - Begriff

Vermeiden Sie die Abgeltungssteuer durch ein geschicktes Investment

 

Die Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer „ersetzt“ ab dem 01.01.2009 die Versteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, das nicht betrieblich erwirtschaftet wurde. Der einheitliche Satz beträgt 25% auf alle Kapitalerträge. Damit könnte auch gesagt werden die Abgeltungssteuer bedeutet 25% auf alles. Da die Abgeltungssteuer an der Quelle abgeführt wird, bedeutet das, Kapitalerträge brauchen in der Einkommensteuererklärung nicht mehr berücksichtigt werden. Dadurch wird die Besteuerung von Kapitalerträgen einfacher und übersichtlicher. Ob gerechter ist eine Frage des Geschmacks und es Einkommens.

 

 

Wenn Sie sich ausführlich mit den Auswirkungen der Abgeltungssteuer beschäftigen möchten, finden Sie auf der Webseite Abgeltungssteuer Detailinformationen. Hier finden Sie auch Hinweise, welche Strategien geeignet sind, um Ihre Geldanlage für die Abgeltungssteuer zu optimieren. Denn neben den Verlierern gibt es durchaus auch Gewinner bei der Abgeltungssteuer. Hinweise zur Abgeltungssteuer in den einzelnen Jahren finden Sie hier: Abgeltungssteuer 2007, Abgeltungssteuer 2008 und   Abgeltungssteuer 2009.

 

Tipp: Fast alle Anlageklassen sind von der Abgeltungssteuer betroffen. Zu den wenigen Ausnahmen gehören bestimmte Klassen der geschlossenen Fonds. So werden auch nach Einführung der Abgeltungssteuer die Erträge aus Schiffsfonds über die Tonnagesteuer besteuert. Das ist ein für den Anleger steuerlich sehr günstiges Gewinnermittlungsverfahren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr!

 

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