|
Vermeiden Sie die
Abgeltungssteuer durch ein geschicktes Investment
Die Abgeltungssteuer gilt seit dem 01.01.2009
Beschreibung - Vergleich - Erklärung - Informationen - Begriff

Die Abgeltungssteuer „ersetzt“ ab dem 01.01.2009 die Versteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, das nicht
betrieblich erwirtschaftet wurde. Der einheitliche Satz beträgt 25% auf alle Kapitalerträge. Damit könnte auch gesagt werden: 25% auf alles.
Da die Abgeltungssteuer an der Quelle abgeführt wird, bedeutet das, Kapitalerträge brauchen in der Einkommensteuererklärung nicht mehr berücksichtigt werden. Dadurch
wird die Besteuerung von Kapitalerträgen einfacher und übersichtlicher. Ob gerechter ist eine Frage des Geschmacks und es Einkommens.
Wenn Sie sich ausführlich mit den Auswirkungen der Abgeltungssteuer beschäftigen möchten,
finden Sie auf der Webseite Abgeltungssteuer Detailinformationen. Hier finden Sie auch Hinweise, welche Strategien geeignet sind, um Ihre Geldanlage für die Abgeltungssteuer zu optimieren. Denn neben den Verlierern gibt es durchaus auch Gewinner bei der Abgeltungssteuer. Hinweise zur Abgeltungssteuer in den einzelnen Jahren finden Sie hier.
Leider hat die Politik fast kein Schlupfloch gelassen: Egal ob Zinseinkünfte aus Sparanlagen oder Gewinne von Wertpapieren, die Abgeltungssteuer schlägt überall zu.
Tipp: Fast alle Anlageklassen sind von der Abgeltungssteuer betroffen. Zu den wenigen Ausnahmen gehören bestimmte Klassen der geschlossenen Fonds. So werden auch nach Einführung der Abgeltungssteuer die Erträge aus Schiffsfonds über die Tonnagesteuer
besteuert. Das ist ein für den Anleger steuerlich sehr günstiges Gewinnermittlungsverfahren.
Die Abgeltungssteuer kennt nicht nur Verlierer, sondern auch Gewinner
Da bisher alle Kapitalerträge letztlich mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden
mussten, bedeutete dies rund 47%, denn die bisherige 30%ige Zinsabschlagsteuer stellt ja nur eine Vorauszahlung auf die später in der Einkommensteuer tatsächlich fälligen Steuern dar.
Da über die Abschlagssteuer ab 2009 alle Kapitalerträge einheitlich mit 25% belegt werden,
sind die Gewinner der Abgeltungssteuer alle diejenigen, deren persönlicher Steuersatz über 25% liegt.
Die Abgeltungssteuer Verlierer
Die Abgeltungssteuer Verlierer sind vor allem die Anleger, die regelmäßig Aktien umschichten.
Darüber hinaus sind aber auch alle Aktionäre betroffen, die Dividenden aus Aktien ausgezahlt bekommen. Dividenden werden nämlich durch die Abgeltungssteuer in voller Höhe besteuert.
Erträge aus Spekulationsgeschäften sind ebenfalls voll steuerpflichtig, da die bisherige Spekulationsfrist von 1 Jahr abgeschafft wird. Mehr dazu unter Abgeltungssteuer Aktien.
Zu den Verlierern der Abgeltungssteuer gehören ferner Aktienfonds, wobei inländische und ausländische Aktienfonds gleichermaßen betroffen sind. Nachteile ergeben sich auch für
Zertifikate und Dachfonds, Fondssparpläne, Mischfonds und Zertifikate.
Allerdings gehören nicht alle Anlagen oder alle Personengruppen pauschal zu den Verlierern, die Abgeltungssteuer kennt auch Gewinner.
Die Abgeltungssteuer 2007
Für Kapitalerträge, die in 2007 erzielt wurden, ist keine Abgeltungssteuer in der
Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Abgeltungssteuer 2007 gibt es nicht. Vielmehr werden Kapitalerträge erst ab dem 01.01.2009 nach der Abgeltungsteuer 2009 besteuert.
Kapitalerträge müssen 2007 nach wie vor in der Einkommensteuererklärung und hier in der
Anlage KAP (Kapitalerträge) angegeben werden. Dies gilt auch für das Jahr 2008.
Die Abgeltungssteuer 2009
Am 1. Januar 2009 greift die neue Abgeltungssteuer auf Kapitalerträ¤ge. Während in 2007
und 2008 Kapitalerträge noch nicht mit der Abgeltungssteuer belegt wurden, sondern mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden mussten, sind diese Zeiten ab sofort vorbei. Ab
dem 01.01. 2009 erhebt das Finanzamt pauschal 25% Steuern auf alle nichtbetrieblichen Erträge aus Kapitaleinkünften.
Tipp: MwSt Rechner
Tipp: mit kostenlosen Kreditkarten Gebühren sparen
Alle Angaben ohne Gewähr!_
Copyright Kreditkarten-1a
|