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EC Karten Verfügungsrahmen = die finanzielle Nutzungsgrenze
Der EC Karten Inhaber darf Verfügungen mit seiner EC Karte im Rahmen des Kontoguthabens oder eines vorher für das Konto eingeräumten Verfügungsrahmens vornehmen.
Die kontoführende Bank teilt dem EC Karten Inhaber der Verfügungsrahmen für Bargeldabhebungen an Geldautomaten und automatisierten Kassen für
jedes Konto mit, auf das mit der EC Karte zugegriffen werden kann.
Dabei wird bei jeder Bargeldabhebung der EC Karte an Geldautomaten und automatisierten Kassen des electronic cash- sowie des Maestro Systems
geprüft, ob der Verfügungsrahmen durch vorangegangene Verfügungen bereits ausgeschöpft ist.
Generell werden dabei Verfügungen, mit denen der jeweilige
Verfügungsrahmen überschritten würde, unabhängig vom aktuellen Kontostand und einem vorher zum Konto eingeräumten Kredit von der kontoführenden Bank abgewiesen. Der Karteninhaber darf den
Verfügungsrahmen nur im Rahmen des Kontoguthabens oder eines vorher für das Konto eingeräumten Kredits in Anspruch nehmen.
Der Kontoinhaber kann mit der kontoführenden Stelle eine Änderung des Verfügungsrahmens für alle zu seinem Konto ausgegebenen EC Karten vereinbaren.
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Kostenlose Kreditkarten, kostenloses Giro....>
Auch wenn der Karteninhaber diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist die
Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der EC Karte entstehen. Verfügungen mit der EC Karte über den eingeräumten Kreditrahmen hinaus führen
weder zur Einräumung eines Kredites noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredits; die Bank ist berechtigt, in diesen Fällen den höheren Zinssatz für geduldete Kontoüberziehungen zu verlangen.
Alle Angaben ohne Gewähr!
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