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Haftung und Haftungsgrenzen bei Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte
Kreditkarten haben den wesentlichen Vorteil, dass die Haftungsgrenzen bei Verlust oder im Missbrauchsfall durch unbefugte Dritte relativ niedrig sind, bis die Karte gesperrt wird. Dies gilt allerdings nur, wenn der Karteninhaber seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist: Für missbräuchliche Verwendung haftet der Karteninhaber, wenn der Missbrauch durch sein schuldhaftes Verhalten mit verursacht war.
Die Haftungsgrenzen sind je nach Anbieter unterschiedlich und betragen zwischen 25 und 73 Euro. NEU:
Mit Einführung von SEPA kann die Bank den Kredikarteninhaber mit bis zu 150 Euro bei Verlust der Karte an den Kosten beteiligen.
Ganz wichtig ist, dass die Haftungsgrenzen nur gelten, wenn die Kreditkarte sorgfältig verwahrt wird. Zu diesem Thema liegen
inzwischen einige Gerichtsurteile vor. Bei sorgfaltswidrigem Verhalten, wenn die Kreditkarte z.B. an der Kasse vergessen wurde und dort verschwunden ist, oder aus dem abgestellten Auto gestohlen wurde, erhöht sich
die Haftungsgrenze zum Teil deutlich, z. B. bei VISA auf 1090 Euro.
Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust sollte die Kreditkarte umgehend bei der Bank bzw. der Kreditkartenfirma gesperrt werden.
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Bis zur Verständigung haftet der Karteninhaber maximal bis zu folgendem Betrag (Stand 01.01.2005):
- American Express 25 €
- Diners Club 50 €
- MasterCard 73 € (bei Missbrauch der PIN 1200 €)
- Visa 50 €
Sobald der Verlust der Kreditkarte gegenüber der Bank/Kreditkarten Anbieter angezeigt worden ist, hat der Karten Inhaber für
weitere missbräuchliche Verfügungen, die mit der Karte nach diesem Zeitpunkt getätigt werden, i.d.R. nicht mehr einzustehen.
Allerdings können für den Missbrauch durch Dritte bei Bargeldbehebungen mit der Kreditkarte an Geldautomaten abweichende
Haftungsgrenzen gelten, auch, nachdem die Karte bereits gesperrt wurde. Für diesen Fall werden je nach Anbieter keine oder bis zu 1300 Euro pro Abrechnung verlangt. Daher ist es wichtig sich vor dem Verlust
bzw. Schadensfall über die genauen Haftungsgrenzen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters genau zu informieren.
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Alle Angaben ohne Gewähr.
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