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Informationen zu Kreditkarten Missbrauch
Die Anzahl der weltweit ausgestellten Kreditkarten steigt rapide und damit auch der Missbrauch. Als Definition von Kreditkarten Missbrauch gilt, wenn
die Kreditkarte zu Zahlungsvorgängen oder anderweitigen Transaktionen ohne Einwilligung des Kreditkarten Inhaber benutzt wird.
Kreditkarten Missbrauch kann nach Verlust der Kreditkarte oder nach einem Diebstahl eintreten. Da die Kreditkarte nur mit der dazu gehörigen PIN
eingesetzt werden kann, setzt ein Missbrauch normalerweise auch die Verfügung über die PIN voraus.
Wenn Sie als Kreditkarten Inhaber die Vermutung haben, dass Missbrauch mit Ihrer Kreditkarte
vorliegt, sollten Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Kreditkarten Anbieter aufnehmen, Einspruch gegen zu Unrecht abgebuchte Beträge einlegen und die Kreditkarte sofort sperren lassen.
Haftung nach Kreditkarten Missbrauch
Bei Kreditkarten Missbrauch, der erfolgte, obwohl der Kreditkarten Inhaber seine Sorgfaltspflichten beachtet hat, haftet der Händler (Akzeptanzstelle bzw. der Kreditkarten Anbieter). Hat der Kreditkarten Inhaber seine Sorgfaltspflicht verletzt und erfolgte daraufhin der Kreditkarten Missbrauch, wird er den Schaden in vollem Umfang zu tragen haben.
Alle Angaben ohne Gewähr
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