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Informationen zum Verlust bei Kreditkarten
Sie haben Ihre Kreditkarte verloren, sei es durch Diebstahl oder Kreditkarten Betrug, was tun, um den Schaden durch den Verlust so gering wie möglich
zu halten? Der erste Weg ist das Sperren Ihrer Kreditkarte.
Die Kreditkarten Anbieter haften grundsätzlich für Schäden durch Kartenmissbrauch bei Kreditkarten Verlust. Das gilt allerdings nur, wenn der
Kreditkarten Inhaber die Sorgfaltspflichten beachtet hat. Die erste Sorgfaltspflicht ist den Verlust der Kreditkarte sofort zu melden. Der Kreditkarten Besitzer haftet bis zur Sperrung mit maximal 150 Euro.
Bemerken Sie dagegen den Verlust Ihrer Kreditkarte nicht oder nur nach längerer Zeit und wird
inzwischen mit Ihrer Kreditkarte bezahlt, müssen Sie damit rechnen, dass sich das Kreditkarteninstitut bei Ihnen schadlos hält. Bei unbemerktem Kreditkarten Verlust haftet der Kunde
(Amtsgericht Frankfurt a. M. Aktenzeichen 31 C 1760/04-83.
Alle Angaben ohne Gewähr
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