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Hier finden Sie grundlegende Informationen um Chargeback
Ein Beispiel für die Absicherung des Chargebacks
Der Kreditkartenbesitzer erwirkt nach dem Kauf einer CD in Höhe von für 30,00 € das Chargeback bei der Issuer Bank.
Dem Händler wird auf seinem Konto die 30,00 € für das Storno der Ware und vielleicht 40 € als Chargeback Gebühr in Rechnung gestellt.
Bei einem abgesicherten Chargeback werden dem Händler von dem Versicherer sowohl die 30 € Storno als auch die Chargeback-Gebühr zurück erstattet.
Dafür fällt eine Gebühr von vielleicht 25 € an. Die Absicherung ist natürlich nicht kostenlos, sondern erfolgt gegen einen Versicherungsbetrag. Das Ganze ist für den Händler ein Rechenexempel der Kosten
für die Absicherung und der zu erwartenden Chargeback-Quote,im Bezug auf den Umsatz.
Eine zu hohe Chargeback-Quote kann dazu führen, dass dem Händler von der Kreditkartengesellschaft untersagt wird, weiter Kreditkarten als
Zahlungsmittel zu akzeptieren, oder aber es werden empfindliche Strafzahlungen fällig. Häufig wird der Account des Händlers bei der Bank bzw. Kreditkartenemittenten geschlossen.
Einige Händler sind daher bereit, gegen Rücksendung der Waren den Kaufpreis zu erstatten, wenn der Kunde dafür auf das Chargebackverfahren durch
die Bank bzw. Kreditkartengesellschaft verzichtet, weil sie daran interessiert sind, eine möglichst geringe Chargeback-Quote zu erhalten.
Die ChargebackQuote errechnet sich aus: Anzahl der getätigten Chargebacks/Anzahl der Transaktionen.
Es ist schwierig, genauere Informationen zur Höhe der Quote und den genauen Zahlungsmodalitäten der Kartenemittenten zu erhalten.
Alle Angaben ohne Gewähr!
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