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Tipps und Tricks zum online Einkauf mit der Kreditkarte im Internet
Für den Einkauf im Internet gilt, insbesondere wenn im Ausland bestellt werden soll: “Kreditkarten online einkaufen only” = ohne Kreditkarte geht hier
nichts. Zahlungsvorgänge mit der Kreditkarte werden im Internet mit stark steigender Tendenz durchgeführt. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer als Akzeptanzstelle für die Transaktion mit der Kreditkarte
autorisiert ist. Die Zahlungsabwicklung läuft über eine Clearingstelle ab, wo die Daten der Kreditkarte geprüft werden.
Da die Zahlungen jedoch nur mittels der Kreditkartennummer und ohne persönliche Unterschrift erfolgen, sind ein paar wichtige Punkte zu berücksichtigen, um etwaigen Missbrauch auszuschließen:
- Die Transaktion sollte mit einem gesicherten Verfahren durchgeführt werden (z.B. SSL).
Erkennbar sind diese Verfahren in der Statusleiste des Browsers. Webseiten mit gesicherten Funktionen sind mit https://www.....und nicht http://www...... gekennzeichnet.
- Zahlungen mit der Kreditkarte sollten nur bei seriösen Anbietern erfolgen. Einige Anhaltspunkte dafür sind:
Informationen über die Datenverschlüsselung, Anschrift sowie E-mail Adresse und Telefonnummer der Firma sind vorhanden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen vor.
- Abgeschlossene Bestellungen per Kreditkarte sollten möglichst anhand eines Ausdrucks über den Zahlungsvorgang
belegbar sein.
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VISA Kreditkarte dauerhaft kostenlos, kostenloses Girokonto
bei Eröffnung des DKB Cash Girokontos
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Für Kreditkarten bestehen Haftungsgrenzen, die für den Kreditkarteninhaber insbesondere vor der
Sperrung der Kreditkarte von Bedeutung sind.
Da es mangels fälschungssicherer Unterschrift im Kreditkarten online Bestellververfahren im Internet
noch keine sichere Personenidentifizierung, wurde im Zusammenhang mit der Kreditkartenzahlung eine weitere Sicherheitsstufe eingeführt: die Kartenprüfnummer.
Wenn trotz aller Sicherheitsvorkehrungen ein Betrug mit Ihrer Kreditkarte im Internet passiert ist,
schützt Sie als Verbraucher u.a. ein neues Urteil des BGH. Danach trägt die Händlerbank das Missbrauchsrisiko, vorausgesetzt die Akzeptanzstelle hat ihre Sorgfaltspflichten entsprechend dem
Fernabsatzgesetz und der MailOrder bzw. TelephoneOrder Verordnung erfüllt. Denn Geschäfte mit Kreditkarten im Internet werden als MO/TO-Geschäft eingestuft.
Der Kreditkarteninhaber muss im Missbrauchsfall bei Transaktionen nur den Rechnungsbetrag
bezahlen, für den unterschriebene Belege vorliegen - im Internet werden aber Transaktionen digital abgewickelt, wodurch keine unterschriebenen Belege existieren.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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