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Tipps beim Verlust von Kreditkarten und Notfallpass
Notieren Sie sich generell, insbesondere vor Reisebeginn die Kreditkartennummer (besser: Die Karte kopieren) und die Nummer des zuständigen Sperrdienstes, damit Sie die Karte nach Verlust sofort sperren lassen können. Diese Daten unbedingt getrennt von der Kreditkarte aufbewahren! Die Notfallnummer finden Sie meist auf der Rückseite Ihrer Karte und kann zusammen mit der Kreditkartennummer in einen Notfallpass eingetragen werden, der getrennt von der Karte aufbewahrt werden sollte.
Bei Verlust der Karte die Sperr-Zentrale unter 116 116 (Inland) oder 0049 116 116 aus
dem Ausland anrufen, alternativ die Hotline der jeweiligen Kreditkartengesellschaft und die Karte weltweit sperren lassen.
Das Gespräch mit der Sperrzentrale oder der Kreditkartenfirma sollte in Gegenwart von
Zeugen geführt werden, für den Fall, dass später ein Beweis über den erfolgten Versuch der Sperrung benötigt wird.
Das Datum und die Uhrzeit des Gesprächs, sowie der Name des Gesprächspartners sollte notiert werden.
Auf jeden Fall eine schriftliche Bestätigung der Sperrung verlangen.
Den Verlust umgehend bei der Polizei zu Protokoll gegeben. Sie sollten davon eine Kopie mitnehmen.
Echte Kreditkarten haben gegenüber anderen Zahlungskarten den Vorteil, dass der Kreditkarteninhaber im sogenannten Chargeback Verfahren den abgebuchten Betrag über
längere Zeit zurückbuchen lassen kann. Damit liegt beim Einsatz von Kreditkarten das Risiko bei denjenigen, die Waren oder Dienstleistungen gegen Kreditkartenzahlung abgeben.
Für Inhaber von Kreditkarten besteht, nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW, keine weitere Haftung (Haftungsgrenzen), nachdem die Kreditkarte gesperrt worden ist, auch
wenn es zu Schäden durch Missbrauch kommen sollte.
Alle Angaben ohne Gewähr!
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