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      Kreditkarten Sorfaltspflichten: ein Muss für den Kreditkarten Inhabers

         Begriff  - Beschreibung - Definition - Erklärung - Informationen - Tipps - Tricks

 

Wer über eine Kreditkarte verfügt, hat gewisse Sorgfaltspflichen. Werden sie nicht eingehalten kann das teuer werden.

Mit jedem Kreditkarten Vertrag unterschreibt der Antragsteller, dass er sich an die Sorgfaltspflichten halten wird. Sich an diese Sorgfalts Regeln zu halten ist wichtig, denn nur in diesem Fall ist der Kreditkarten Inhaber bei Verlust oder Kreditkarten Missbrauch weitgehend von der Haftung befreit. Werden die Sorgfaltspflichtten eingehalten, beschränkt sich z.B. die Haftung bei Verlust der Kreditkarte auf normalerweise 150 Euro.

Die Sorfaltspflichten sind:

Nach Erhalt der Kreditkarte muss der Karteninhaber unverzüglich die Kreditkarte auf dem Unterschriftsfeld unterschreiben.

Die Kreditkarte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen.

Der Kreditkarten Inhaber hat sorge zu tragen, dass keine anderen Personen Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangen. Sie darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt werden.

Stellt der Kreditkarten Inhaber den Verlust oder die missbräuchliche Nutzung seiner Kreditkarte fest, sio sit die Bank/Kreditkarten Anbieter oder direkt die Konto führende Stelle unverzüglich davon zu unterrichten um die Karte sperren zu lassen.

 

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Die Kündigung der Kreditkarte durch die der Bank

Die Bank kann den Kreditkarten Vertrag unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist, die häufig sechs Wochen beträgt, kündigen.

Die Bank kann den Kreditkarten Vertrag auch mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Karten Inhaber die Sorgfaltspflichten nicht beachtet hat.

 

 

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

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